Hamburg & Metropolregion
KI-Schulung und KI-Beratung in Hamburg — Kompetenz, die im Arbeitsalltag ankommt.
Kurzantwort
KI-Schulung und KI-Beratung für Unternehmen in Hamburg und der Metropolregion, angeboten von Martin Echt, Martin Echt GmbH, mit Sitz in Escheburg östlich der Stadt. Die Schulung erfüllt die Pflicht aus Artikel 4 der EU-KI-Verordnung. Sie dauert je nach Zuschnitt einen halben oder einen ganzen Tag, wird nach Rollen getrennt gehalten – Belegschaft, Abteilung, Führungskreis – und findet in der Regel bei Ihnen im Haus statt. Sie erhalten eine Teilnahmedokumentation mit Datum, Teilnehmerkreis, Inhalten und Lernzielen. In Hamburg und im Umland entstehen dafür keine Reisekosten. Lizenzen verkaufe ich nicht, Provisionen nehme ich keine.
Ich bin Martin Echt. Ich schule Belegschaften in und um Hamburg zur sicheren Nutzung von KI-Werkzeugen – wie es Artikel 4 der EU-KI-Verordnung seit Februar 2025 verlangt – und begleite Unternehmen bei der Einführung der Werkzeuge, die danach tatsächlich benutzt werden.
Die Ausgangslage
Der Markt ist laut. Ihr Betrieb braucht eine Entscheidung.
Copilot, ChatGPT, Gemini, Claude, Mistral – die Auswahl wächst schneller, als sich jemand nebenbei einarbeiten kann. Gleichzeitig arbeiten in fast jedem Haus Beschäftigte längst mit privaten Zugängen, ohne dass jemand es geregelt hätte. Das ist keine Böswilligkeit, sondern die Folge davon, dass die Arbeit erledigt werden muss.
Deshalb fange ich nicht mit einer Werkzeugliste an, sondern mit dem, was bei Ihnen tatsächlich läuft.
KI-Schulungen
Qualifizierung für Anwendung, Führung und Verantwortung – und zugleich die Dokumentation der Maßnahme, die Artikel 4 verlangt.
- Nach Rollen getrennt, nicht alle in einen Raum
- An echten Aufgaben aus Ihrem Haus
- Dokumentation, die einer Nachfrage standhält
KI-Beratung
Vom ersten Anwendungsfall bis zum laufenden Betrieb. Auswahl, Prüfung, Einführung – und die Frage, ob es nach acht Wochen noch benutzt wird.
- Anwendungsfall wählen, der etwas beweist
- Anbieter, Vertrag und Datenschutz prüfen
- Betriebsrat und Belegschaft früh einbinden
Vortrag
Eine Stunde vor Führungskreis, Verband oder Kammer: Stand der Technik und Stand der Rechtslage nebeneinandergelegt, ohne Werbeblock.
- Impuls von zwanzig Minuten als Auftakt
- Fachvortrag von sechzig Minuten mit Fragerunde
- Kamingespräch, wenn niemand mitschreibt
Pflicht seit Februar 2025
KI-Kompetenz ist keine Kür mehr.
Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt, zu Maßnahmen, die die KI-Kompetenz seines Personals fördern. Das gilt auch dann, wenn bei Ihnen „nur“ ChatGPT oder Copilot im Einsatz ist – und es gilt ohne Untergrenze für die Unternehmensgröße.
Seit der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, muss kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen mehr garantiert werden. Die Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, besteht unverändert fort. Wer daraus schließt, das Thema habe sich erledigt, verwechselt die Absenkung eines Maßstabs mit dem Wegfall einer Pflicht.
Ich mache daraus keinen Compliance-Zirkus. Sie bekommen eine Schulung, nach der Ihre Leute anders arbeiten, und nebenbei eine Dokumentation, die zeigt, welche Maßnahme wann für wen stattgefunden hat. Ein Zertifikat, dessen Inhalt zu Ihrem Einsatz nicht passt, sieht nach Erfüllung aus und ist keine.
Vorgehen
Vier Schritte, kein Wasserfall.
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Zuhören
Ich spreche mit den Menschen, die die Arbeit machen – nicht mit der Prozessdokumentation. Erfahrungsgemäß liegen dazwischen Welten, und die interessanten Ansatzpunkte liegen in dieser Lücke.
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Sortieren
Was kostet wie viel Zeit, was ist wie schwer zu ändern, was ist rechtlich heikel? Am Ende steht eine Rangfolge, die Sie Ihrer Geschäftsführung vorlegen können.
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Befähigen
Bevor Technik kommt, kommen die Menschen. Eine Belegschaft, die versteht, was das Werkzeug kann und wo seine Grenzen liegen, trägt jede spätere Änderung mit.
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Umsetzen
Wir beginnen mit einem Ablauf, der überschaubar ist und trotzdem weh tut, wenn er hakt. Läuft der, kommt der nächste. Kein Programm mit achtzehn Monaten Vorlauf.
Warum ich
Betriebsverstand zuerst, Technik danach.
Ich komme nicht aus dem KI-Hype. Angefangen habe ich 2010 bei einem Hamburger Scandienstleister und bin dort vom Assistenten der Geschäftsleitung über die IT-Leitung bis zur Betriebsleitung gegangen. Zwölf Jahre Verantwortung für Personal, Kunden, Technik und Zahlen – das Fundament für alles, was ich heute mache.
Das führt zu unbequemen Aussagen. Manchmal lautet meine Empfehlung, an einer Stelle gar keine KI einzusetzen, weil ein sauber gebautes Formular mehr bringt. Ich verkaufe keine Lizenzen und beziehe von keinem Anbieter eine Provision.
Zum Nachlesen
Erst lesen, dann sprechen.
Diese Seite ist ein Angebot mit Preisschild, und das soll sie auch sein. Wer sich zunächst ohne Verkaufsabsicht einlesen möchte, ist auf den beiden Schwesterseiten besser aufgehoben.
Das Nachschlagewerk
Acht Dossiers in je drei Lesetiefen – Recht, Werkzeuge, Einsatz, Daten, Kosten, Kompetenz – dazu Glossar, Chronik der Rechtslage und eine Entscheidungshilfe zum AI Act. Ohne Anmeldung, ohne Newsletter, ohne Verkauf.
Dossiers zur KI-Verordnung lesen →Zur Person
Werdegang mit Jahreszahlen, neun veröffentlichte Fachbeiträge aus fünf Jahren und eine offene Auskunft darüber, was ich nicht mache. Wer wissen will, wer hier schult, findet es dort.
Werdegang und Veröffentlichungen ansehen →Häufige Fragen
Was Unternehmen mich zuerst fragen.
Sind KI-Schulungen für Unternehmen inzwischen Pflicht?
Was kostet eine KI-Schulung?
Wer bietet KI-Beratung in Hamburg an?
Brauchen wir eine Schulung nach Artikel 4?
Was hat der Digital Omnibus an Artikel 4 geändert?
Arbeiten Sie auch mit kleineren Unternehmen?
Gehen unsere Daten dabei an amerikanische Anbieter?
Beraten Sie nur in Hamburg?
Digitalisieren Sie auch unsere Akten?
Quellen und Rechtsstand
- Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz — Rechtstext, insbesondere Artikel 4 (KI-Kompetenz) abgerufen 04.08.2026
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung) — Änderungsverordnung, Amtsblatt vom 24. Juli 2026, in Kraft seit dem 27. Juli 2026 — ändert Artikel 4 abgerufen 04.08.2026
Rechtsstand dieser Seite: 4. August 2026. Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 2. Februar 2025. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, veröffentlicht am 24. Juli 2026 und in Kraft seit dem 27. Juli 2026, hat ihn geändert: Die Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, besteht unverändert fort; ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen muss nicht mehr garantiert werden. Ein Zertifikat verlangt die Verordnung nicht. Maßgeblich ist der Gesetzestext in der geltenden Fassung; diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Erstgespräch
Ein Gespräch, das schon etwas bringt.
Dreißig Minuten, in denen wir Ihre Situation durchgehen und ich Ihnen sage, was ich an Ihrer Stelle zuerst angehen würde — auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird.