Beratung
Vom ersten Anwendungsfall bis zum laufenden Betrieb.
Der Teil, den kaum jemand anbietet, weil er Arbeit macht: einen Fall auswählen, der etwas beweist, das Werkzeug prüfen, den Vertrag lesen, den Betriebsrat einbeziehen, in Betrieb nehmen – und ein paar Wochen später nachsehen, ob es noch benutzt wird.
Schritt eins
Den richtigen Fall auswählen
Der erste Anwendungsfall soll nicht der wichtigste sein, sondern der lehrreichste. Vier Kriterien führen dorthin, und sie sind unspektakulär: Der Vorgang kommt häufig vor. Das Ergebnis lässt sich in Minuten prüfen. Es gibt ein erkennbares Richtig. Und ein Fehler ist ärgerlich, nicht gefährlich.
Was regelmäßig trägt
- Wiederkehrende Unterlagen zusammenfassen – Protokolle, Eingangspost, Berichte
- Standardschreiben vorformulieren, damit das leere Blatt verschwindet
- Freitextfelder auswerten, die bisher niemand gelesen hat
- Verankerte Suche im eigenen Bestand, mit Fundstelle unter jeder Antwort
Was als Einstieg scheitert
- Alles, was Personalentscheidungen berührt – auch aus Gründen der Aufregung im Haus
- Vorhaben ohne Vergleichsmaßstab, bei denen niemand sagen kann, was richtig wäre
- Der große Wurf, dessen Nutzen erst nach Monaten sichtbar wird
- Vorhaben, für die erst eine Datengrundlage geschaffen werden muss
Der letzte Punkt verdient eine Anmerkung, weil er häufig vorkommt. Wenn die Bestände nicht durchsuchbar sind, haben Sie kein KI-Vorhaben, sondern ein Digitalisierungsvorhaben. Das ist keine schlechte Nachricht — nur eine andere Aufgabe, mit eigenem Budget und einem Fachbetrieb, der sie ausführt.
Schritt zwei
Fünf Fragen vor der Unterschrift
Ich halte nichts von Grundsatzentscheidungen für oder gegen einen Anbieter. Entschieden wird je Anwendungsfall, entlang von fünf Fragen – und die Antworten stehen im Vertrag, nicht auf der Produktseite.
- Welche Daten gehen hinein – und braucht es sie wirklich alle?
- Verlassen sie den europäischen Rechtsraum?
- Wird mit den Eingaben trainiert?
- Lässt sich die Nutzung so protokollieren, dass man sie später erklären kann?
- Gibt es einen Weg zum selben Ergebnis mit weniger personenbezogenen Daten?
Dazu kommt in jedem Fall mit Personenbezug ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Ohne ihn ist der betriebliche Einsatz regelmäßig unzulässig — unabhängig davon, wie gut das Werkzeug ist.
Schritt drei
Einführen, messen, entscheiden
Vor dem Start entsteht ein Prüfstein: zwanzig echte Fälle aus der Vergangenheit, bei denen das richtige Ergebnis bekannt ist. Das kostet einen halben Tag und ist das Beste, was Sie in ein solches Vorhaben investieren können. Ohne ihn entscheidet hinterher die Stimmung, und die entscheidet in beide Richtungen falsch.
Was wir messen
Dauer des Vorgangs inklusive Nacharbeit im Vergleich zu vorher. Anteil der Ergebnisse, die ohne Änderung brauchbar waren. Häufigkeit und Gewicht der Korrekturen.
Was wir nicht messen
Nutzerzahlen, Anfragenzahlen, Zufriedenheitswerte. Sie steigen in jedem Pilotversuch und sagen über den Nutzen nichts.
Die ehrlichste Zahl
Ob das Werkzeug acht Wochen nach dem Probelauf noch benutzt wird. Diese Frage wird selten gestellt, weil die Antwort unangenehm sein kann.
Abgrenzung
Was ich nicht mache
Ich baue keine Modelle und trainiere keine. Ich programmiere keine Fachanwendungen und übernehme keinen Systembetrieb. Rechtsberatung gehört zum Anwalt: Ich kann Ihnen sagen, welche Pflicht Sie trifft und wie andere sie umsetzen, nicht, ob Ihr konkreter Fall vor Gericht Bestand hat.
Ich erbringe außerdem keine Scan- oder Digitalisierungsleistungen. Wo die Erschließung analoger Bestände zur Voraussetzung wird, unterstütze ich bei Anforderung, Auswahl und Steuerung eines Fachbetriebs. Der Vollständigkeit halber: Ich berate einen Anbieter dieses Marktes und lege das deshalb hier offen.
Und ich mache keine Workshops, deren Ergebnis eine Sammlung von Ideen auf Haftnotizen ist. Davon gibt es genug.
Häufige Fragen
Zur Beratung
Womit sollte ein Unternehmen bei KI anfangen?
Wie lange dauert eine Einführung?
Bauen Sie die Lösung auch?
Empfehlen Sie einen bestimmten Anbieter?
Erstgespräch
Ein Gespräch, das schon etwas bringt.
Dreißig Minuten, in denen wir Ihre Situation durchgehen und ich Ihnen sage, was ich an Ihrer Stelle zuerst angehen würde — auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird.